Seit dem 1. Oktober 2006 gibt es in Deutschland das

"Begleitetes Fahren ab 17". Das Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.

Durch mangelnde Fahrerfahrung und erhöhte Risikobereitschaft sind junge Fahranfänger überdurchschnittlich häufig an Verkehrsunfällen beteiligt.

Bereits mit 16½ Jahren kann die Ausbildung begonnen werden.

Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist in soweit erforderlich, dass die Elternteile (unabhängig eines evtl. Sorgerechts) den Antrag unterschreiben müssen.
Im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ kann keine Doppelklasse (z.B. Klasse B u. A) erworben werden, lediglich die Klassen B und BE.

Bei der Antragsstellung müssen die Begleitpersonen angegeben werden.

Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der normalen Ausbildung der Klasse B.
Frühstens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische, 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres die praktische Prüfung durchgeführt werden.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die Auflage der Begleitperson. Die Klassen AM und L werden von der Klasse B mit eingeschlossen und dürfen ohne Begleitung gefahren werden. Die Probezeit beginnt bereits mit Aushändigung der Prüfbescheinigung.

Anforderungen an die Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt