Der Theorieunterricht

Um die Verkehrsregeln in Deutschland besser kennen zu lernen, benötigt ihr eine theoretisch Ausbildung. Sie findet mit den modernsten Medien statt, in einer lockeren Atmosphäre.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden a´ 90 Minuten Grundstoff und
dem klassenspezifischen Unterricht.

Dieser besteht bei der Klasse B und AM aus zwei Doppelstunden,
bei den Klassen A1,A2 u. A aus vier Doppelstunden a´ 90 Minuten.
Bei einer Führerscheinerweiterung beträgt der Grundstoff sechs Doppelstunden a´ 90 Minuten.
Bei der Klasse BE entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.


Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung besteht aus den allgmeinen Ausbildungsfahrten und den gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten).

Die Zahl der Ausbildungsfahrten ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers. Am Ende der Ausbildung werden die Sonderfahrten durchgeführt.

 
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (á 45 min.):

Klasse B, A1,A2, A: 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Beleuchtung


Bei einer Aufstiegsprüfung der

Klassen A1 auf A2 oder A2 auf A entfallen die Sonderfahrten


Klasse BE: 3x Überland, 1x Autobahn, 1x Beleuchtung


Bei der Klasse AM werden keine Sonderfahrten benötigt!

 

Die theoretisch Prüfung kann frühstens 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Weiter Informationen bekommt ihr in der Fahrschule oder unter der Fahrschülerausbildungsordnung und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)